Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
611.2 FCV CH-ZH

Art. 33 : Finanzcontrollingverordnung (FCV)

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Art. 33

1 In den Erläuterungen zur Ausgabenbewilligung werden Erläuterungen

dargestellt

a. die Übereinstimmung mit den Richtlinien der Regierungspolitik

und dem KEF,

b. die beanspruchte Budgetposition,

c. Angaben zur Nutzungsdauer,

d. Kapitalfolgeaufwendungen und -erträge,

e. betriebliche, personelle und indirekte Folgeaufwendungen und

-erträge.

2 In den Erläuterungen zu einem Verpflichtungskredit des Kantons-

rates wird zudem darauf hingewiesen, dass der Verpflichtungskredit

der Zustimmung der Mehrheit aller Kantonsratsmitglieder bedarf.

zur Ausgaben-

bewilligung

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