611.2
FCV
CH-ZH
Art. 33 : Finanzcontrollingverordnung (FCV)
Art. 33
1 In den Erläuterungen zur Ausgabenbewilligung werden Erläuterungen
dargestellt
a. die Übereinstimmung mit den Richtlinien der Regierungspolitik
und dem KEF,
b. die beanspruchte Budgetposition,
c. Angaben zur Nutzungsdauer,
d. Kapitalfolgeaufwendungen und -erträge,
e. betriebliche, personelle und indirekte Folgeaufwendungen und
-erträge.
2 In den Erläuterungen zu einem Verpflichtungskredit des Kantons-
rates wird zudem darauf hingewiesen, dass der Verpflichtungskredit
der Zustimmung der Mehrheit aller Kantonsratsmitglieder bedarf.
zur Ausgaben-
bewilligung