611.2
FCV
CH-ZH
Art. 32 : Finanzcontrollingverordnung (FCV)
Art. 32
1 Ausgaben für operatives Leasing werden als wiederkeh- Ausgaben
rend, jene für Finanzierungsleasing als einmalig behandelt.14
2 Im Antrag ist die Wirtschaftlichkeit der Ausgaben für Leasing aus-
zuweisen.
für Leasing