Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
611.2 FCV CH-ZH

Art. 1 : Finanzcontrollingverordnung (FCV)

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Art. 1

Diese Verordnung regelt das Finanzcontrolling sowie die Gegenstand

Ausgaben und ihre Bewilligung gemäss § 1 Abs. 1 lit. a und b CRG.

Finanzcontrollingverordnung (FCV) Art. 2 →

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