554.51
HUVOCOChiens
CH-ZH
Art. 4 : Hundeverordnung (HuV)
Art. 4
1 Zur Rassetypenliste I im Sinne von § 7 Abs. 2 lit. a HuG zäh- Hunde der
len Hunde, die
a. nicht der Rassetypenliste II zuzuordnen sind und
b. nicht von Elterntieren abstammen, die beide zu einer der im An-
hang zu dieser Verordnung genannten oder ähnlich kleinwüchsigen
Rassen gehören.
Rassetypen-
liste I
1. 1. 25-127
1
554.51 Hundeverordnung (HuV)
Hunde der
Rassetypen-
liste II
a. Zuordnung
2 Verfügt die Halterin oder der Halter über Abstammungsnach-
weise, hat sie oder er diese vorzuweisen.
3 Werden keine Abstammungsnachweise vorgelegt oder ist die Zu-
ordnung des Hundes aus anderen Gründen zweifelhaft, entscheidet
darüber das Veterinäramt.