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554.51 HUVOCOChiens CH-ZH

Art. 3 : Hundeverordnung (HuV)

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Art. 3

Das Veterinäramt trifft Abklärungen und Massnahmen nach Abklärungen

§§ 17–19 HuG

a. bei Meldungen nach § 16 HuG,

b. bei einer bestehenden oder zu erwartenden Gefährdung der Sicher-

heit von Mensch und Tier durch einen Hund.

und Massnah-

men durch das

Veterinäramt

B. Rassetypen

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