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HUVOCOChiens
CH-ZH
Art. 12 : Hundeverordnung (HuV)
Art. 12
1 Die zur Erlangung des praktischen Sachkundenachweises
nach Art. 68 Abs. 2 TSchV besuchten Lektionen werden dem Jung-
hundekurs beziehungsweise dem Erziehungskurs vollumfänglich ange-
rechnet.
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Hundeverordnung (HuV)
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2 Andere von der Halterin oder vom Halter besuchte Ausbildungen
werden angerechnet, soweit sie Inhalte der praktischen Hundeausbil-
dung nach dieser Verordnung abdecken und durch Hundeausbilderin-
nen oder -ausbilder mit Bewilligung nach § 15 erteilt wurden.