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554.51 HUVOCOChiens CH-ZH

Art. 12 : Hundeverordnung (HuV)

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Art. 12

1 Die zur Erlangung des praktischen Sachkundenachweises

nach Art. 68 Abs. 2 TSchV besuchten Lektionen werden dem Jung-

hundekurs beziehungsweise dem Erziehungskurs vollumfänglich ange-

rechnet.

4

Hundeverordnung (HuV)

554.51

2 Andere von der Halterin oder vom Halter besuchte Ausbildungen

werden angerechnet, soweit sie Inhalte der praktischen Hundeausbil-

dung nach dieser Verordnung abdecken und durch Hundeausbilderin-

nen oder -ausbilder mit Bewilligung nach § 15 erteilt wurden.

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