Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung

Art. 5

1 Der Kanton kann Kampagnen und Projekte unterstützen, die

einem sicheren, verantwortungsvollen und tiergerechten Umgang mit

Hunden in der Öffentlichkeit dienen.

2 Er stellt den Gemeinden zuhanden ihrer Hundehalterinnen und

Hundehalter Informationsmaterial über die korrekte Hundehaltung

zur Verfügung.

3 Er sorgt dafür, dass Kinder eine Anleitung für den Umgang mit

Hunden erhalten.

Haftpflicht-

versicherung

Praktische

Hunde-

ausbildung

B. Voraussetzungen für das Halten von Hunden

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