Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung

Art. 24

1 Für jeden nachgewiesenen freiwilligen Besuch einer aner- Ermässigung

kannten Hundeerziehung kann die Gemeinde eine einmalige Ermässi-

gung der Abgabe gewähren.

2 Sie kann in Härtefällen, auf begründetes Gesuch hin, die Abgabe

ganz oder teilweise erlassen.

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