554.11
KTSCHVOCPA
CH-ZH
Art. 8b : Kantonale Tierschutzverordnung (KTSchV)
Art. 8b
Auf Ersuchen der Tierschutzkommission übermittelt das
Veterinäramt die seiner Verfügung zugrunde liegenden Akten und
nimmt zu Fragen Stellung.