Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
554.11 KTSCHVOCPA CH-ZH

Art. 3 : Kantonale Tierschutzverordnung (KTSchV)

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Art. 3

Im Zusammenhang mit Bewilligungen geschuldete Kautio- Kautionen

nen sind in bar, durch Hinterlegung eines Sparheftes oder durch eine

Garantieerklärung einer Schweizer Bank zu leisten.

B.10 Tierhaltungen

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