Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
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Art. 2 : Personalreglement des Forensischen Instituts Zürich

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Art. 2

Die Anstellungsverhältnisse von Polizeiangehörigen, die in Polizei-

das FOR abkommandiert werden, bestehen weiter mit ihrem jeweili- angehörige

gen Stammkorps und bleiben unverändert. Die Einzelheiten zur Ab-

kommandierung werden separat geregelt.

B. Arbeitsverhältnis

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