551.65
CH-ZH
Art. 2 : Personalreglement des Forensischen Instituts Zürich
Art. 2
Die Anstellungsverhältnisse von Polizeiangehörigen, die in Polizei-
das FOR abkommandiert werden, bestehen weiter mit ihrem jeweili- angehörige
gen Stammkorps und bleiben unverändert. Die Einzelheiten zur Ab-
kommandierung werden separat geregelt.
B. Arbeitsverhältnis