551.64
CH-ZH
Art. 8 : Finanzreglement des Forensischen Instituts Zürich
Art. 8
Das FOR führt eine Kosten- und Leistungsrechnung, die Aus-
kunft über die Kosten der im Rahmen des Grundauftrages festgelegten
Dienstleistungen und weitere Dienstleistungen ausserhalb des Grund-
auftrages gibt.