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Art. 8 : Finanzreglement des Forensischen Instituts Zürich

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Art. 8

Das FOR führt eine Kosten- und Leistungsrechnung, die Aus-

kunft über die Kosten der im Rahmen des Grundauftrages festgelegten

Dienstleistungen und weitere Dienstleistungen ausserhalb des Grund-

auftrages gibt.

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