Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
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Art. 5 : Finanzreglement des Forensischen Instituts Zürich

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Art. 5

Die Geschäftsleitung orientiert den Institutsrat im Rahmen

eines Finanz- und Leistungscontrollings gemäss den Vorgaben der kan-

tonalen bzw. städtischen Verwaltung über die Einhaltung des Budgets,

den Stand der Finanzen sowie die Einhaltung der Leistungsvereinba-

rung und die getroffenen Massnahmen sowie deren Auswirkungen.

C. Finanzierung

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