551.64
CH-ZH
Art. 2 : Finanzreglement des Forensischen Instituts Zürich
Art. 2
Die Geschäftsleitung erstellt gemäss den Vorgaben des Regie- Budget und
rungsrates jährlich das Budget und den Konsolidierten Entwicklungs- Konsolidierter
und Finanzplan (KEF) für das FOR (Erfolgs- und Investitionsrech- Entwicklungs-
nung).
und Finanzplan
FOR