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Art. 2 : Finanzreglement des Forensischen Instituts Zürich

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Art. 2

Die Geschäftsleitung erstellt gemäss den Vorgaben des Regie- Budget und

rungsrates jährlich das Budget und den Konsolidierten Entwicklungs- Konsolidierter

und Finanzplan (KEF) für das FOR (Erfolgs- und Investitionsrech- Entwicklungs-

nung).

und Finanzplan

FOR

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