Gebührenordnung des Forensischen Instituts Zürich
Gesetzestext (4 Artikel)
Die Gebührenfestsetzung erfolgt nach marktüblichen Krite- Allgemeine
rien und berücksichtigt die Wettbewerbsfähigkeit. Sie orientiert sich Vorgaben
an kantonalen Verordnungen für vergleichbare Organisationseinheiten
und den branchenüblichen Ansätzen von privaten Gutachterstellen.
Vorbehalten bleiben die von Gesetzes wegen anwendbaren Gebühren-
tarife.
1 Die Gebührenfestsetzung erfolgt für Dienstleistungen des Gebühren-
Grundauftrages gemäss § 3 Abs. 1 und 2 Vereinbarung FOR kosten- festsetzung
deckend.
2 Die Gebührenfestsetzung erfolgt für Dienstleistungen ausserhalb
des Grundauftrages gemäss § 3 Abs. 3 und 4 Vereinbarung FOR min-
destens kostendeckend.
3 Für standardisierte Leistungen werden Gebühren gemäss Anhang
erhoben. Aufträge, die vom üblichen Umfang in bedeutendem Mass
abweichen, werden nach Zeitaufwand verrechnet.
4 Die Gebührenfestsetzung für die übrigen Leistungen erfolgt nach
Zeitaufwand gemäss Ansätzen im Anhang.
5 Verbrauchsmaterial, Aufwendungen für die Entsorgung von sicher-
gestellten Materialien und Transportkosten werden kostendeckend ver-
rechnet.
6 Der Institutsrat überprüft die Höhe der Gebühren regelmässig.
Er teilt Anpassungen den betroffenen Behörden rechtzeitig mit.
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Gebührenordnung des Forensischen Instituts Zürich
Rechnung-
stellung
Verantwortlich-
keiten
Erbrachte Leistungen werden spätestens 30 Tage nach der
letzten Tätigkeit in Rechnung gestellt. Zugunsten der Stammkorps wer-
den sie quartalsweise verrechnet.
keit die ernannte sachverständige Person ist für die korrekte Leistungs-
erfassung, Gebührenfestsetzung und Rechnungstellung verantwortlich.
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1 OS 76, 417; ABI 2021-06-18.
2 Inkrafttreten: 1. Januar 2022.
3 LS 551.60.
Gebührenordnung des Forensischen Instituts Zürich
551.63
Anhang
Gebühren Forensisches Institut Zürich
Stundenansätze
Fachspezialistin oder Fachspezialist
Fr. 140
Expertin oder Experte
Fr. 190
Mitarbeiterin oder Mitarbeiter Sekretariat
Fr. 100
Pauschalen Spurensicherung, Ausrücken, Instruktion
Tagespauschale Fachspezialistin oder Fachspezialist
Fr. 1100
Tagespauschale Expertin oder Experte
Fr. 1500
Pauschalen Betäubungsmittel-Spurensicherung
Fingernagelschmutz/Haarprobe, pro Person
Fr. 140
Spurensicherung Saug-Asservat, pro Person
Fr. 280
Spurensicherung an Kleidern, pro Person
Fr. 280
Pauschale Zürcher Entschärfungsdienst
Vorsorgliche Durchsuchung (Private)
Fr. 700
Pauschalen Fotografie/3D
Fotos/Fotodokumentation, Standard: pro Seite
Fr. 15
Sonstige Aufträge nach Aufwand, mindestens
Erstellung CAD-Plan, bis 4 Std., inkl. 1 Print
Fr. 70
Fr. 400
Erstellung CAD-Plan, mehr als 4 Std.
nach Zeitaufwand
Plan (Original vorhanden): pro Print
Fr. 100
Scannen Objekt, Grundgebühr
Fr. 500
Scannen Tat-/Unfallort, Grundgebühr
Fr. 1000
Täterhöhenrekonstruktion
Fr. 1500
Pauschale Erkennungsdienst
Erkennungsdienstliche Behandlung für Private (für Visum)
Fr. 60
Pauschalen Daktyloskopie (Fingerabdrücke) und DNA
Daktyloskopische Auswertung, einfach (Sichtbarmachung)
Fr. 280
DNA-Spurenverwaltung (inkl. Bericht)
Fr. 300
DNA-Abwaschen ab Munitionsteilen, pro Teil
Fr. 50
Pauschalen Unfalluntersuchungen
Glühlampen, pro Stück (exkl. Labor)
Fr. 250
Aufzeichnungsgeräte, pro Stück
Fr. 250
Reifen/Räder, pro Stück
Fr. 1000
Sicherheitsgurten, pro Stück
Fr. 500
Tachoscheibenauswertung (Gutachten)
Fr. 1200
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Gebührenordnung des Forensischen Instituts Zürich
Stundenansätze
Laserpointer, Bestimmung Leistungsklasse
Fr. 280
Laserpointer, METAS-Untersuchung inkl. FOR-Bericht
Fr. 450
Auslesung Fahrzeug
Fr. 500
Pauschalen Schusswaffen
Aufnahme Spurenmaterial in Zentrale Sammlung (inkl. Abgleich)
Fr. 820
Beschuss: pro Waffe
Fr. 140
Schusswaffen-Vergleich, wenige offene Fälle, pro Waffe
Fr. 120
Schusswaffen-Vergleich, viele offene Fälle, pro Waffe
Fr. 360
Auslesen Destabilisierungsgerät
Fr. 440
Pauschalen Analytik und Betäubungsmitteluntersuchungen
Laboranalytik, pro Untersuchung, pro Asservat
Fr. 300
Gehaltsbestimmung Heroin/Kokain, pro Asservat
Fr. 330
Gehaltsbestimmung übrige Betäubungsmittel, pro Asservat
Fr. 450
Identifikation (2 Methoden), pro Asservat
Fr. 450
Zusatzmethoden, pro Untersuchung
Fr. 250
Qualitative Untersuchung Cannabis, 1 bis 4 Proben
Fr. 280
nach Zeitaufwand
Fr. 280
nach Zeitaufwand
Qualitative Untersuchung Cannabis, mehr als 4 Proben
Synthetische Cannabinoide, bis 4 Asservate
weitere Asservate
Profiling, Gehaltsbestimmung
Schmauch-Analyse (Rasterelektronenmikroskop), Grundgebühr
pro Analyse
Brandschutt Voruntersuchung, bis 3 Proben
Brandschuttanalytik komplett, pro Probe
Fahrkosten
Fahrkosten, normale Transporte, pro km
Fahrkosten, ADR-Transporte, pro km
Zuschläge
nach Zeitaufwand
Fr. 250
Fr. 500
Fr. 250
Fr. 200
Fr. 1
Fr. 1.30
Gerätezuschlag 1 (falls nicht inbegriffen in Pauschale)
Fr. 300
Gerätezuschlag 2 (falls nicht inbegriffen in Pauschale)
Zuschlag für Express-Untersuchungen, höchstens bis
Fr. 600
50%
Sämtliche Angaben exkl. MWSt und inkl. Material
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