551.62
CH-ZH
Art. 2 : Geschäftsordnung des Forensischen Instituts Zürich
Art. 2
Die GL FOR ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Mit- Beschluss-
glieder anwesend ist. Die Zuschaltung mittels Telefon oder audiovisuel- fähigkeit
ler Mittel gilt als Anwesenheit. Die Beschlussfassung mittels schrift-
lichen oder elektronischen Zirkularbeschlusses (E-Mail usw.) ist zulässig,
sofern nicht mindestens ein Mitglied die mündliche Beratung verlangt.
Sämtliche Beschlüsse werden mit einfachem Mehr gefällt, bei Stimm-
gleichheit entscheidet die Direktorin oder der Direktor mittels Stich-
entscheid.