Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
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Art. 2 : Geschäftsordnung des Forensischen Instituts Zürich

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Art. 2

Die GL FOR ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Mit- Beschluss-

glieder anwesend ist. Die Zuschaltung mittels Telefon oder audiovisuel- fähigkeit

ler Mittel gilt als Anwesenheit. Die Beschlussfassung mittels schrift-

lichen oder elektronischen Zirkularbeschlusses (E-Mail usw.) ist zulässig,

sofern nicht mindestens ein Mitglied die mündliche Beratung verlangt.

Sämtliche Beschlüsse werden mit einfachem Mehr gefällt, bei Stimm-

gleichheit entscheidet die Direktorin oder der Direktor mittels Stich-

entscheid.

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