551.60
CH-ZH
Art. 2 : Beschluss des Kantonsrates über die Genehmigung der Vereinbarung zwischen dem Kanton Zürich und der Stadt Zürich über Errichtung und Betrieb des Forensischen Instituts Zürich
Art. 2
Das Institut hat den Betrieb eines kriminaltechnisch-wissen-
schaftlichen Kompetenzzentrums zum Zweck.