Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
551.4 CH-ZH

Art. 3 : Gesetz für ein Polizei und Justizzentrum Zürich

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Art. 3

Für den Entscheid über die Entlassung der sich auf dem Areal

befindenden schützenswerten Bauten aus dem kommunalen Denkmal-

schutzinventar ist die Baudirektion zuständig.

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