551.4
CH-ZH
Art. 2 : Gesetz für ein Polizei und Justizzentrum Zürich
Art. 2
Zur Verwirklichung des Polizei- und Justizzentrums Zürich
erwirbt der Kanton von den Schweizerischen Bundesbahnen das Areal
Güterbahnhof in Zürich-Aussersihl, Grundbuchblatt 1902, Kat.-Nr. 6760,
und erstellt auf diesem Areal eine Neuüberbauung.