551.4
CH-ZH
Art. 1 : Gesetz für ein Polizei und Justizzentrum Zürich
Art. 1
1 Dieses Gesetz schafft die Grundlage für den Bau eines Poli-
zei- und Justizzentrums Zürich in Zürich-Aussersihl, in dem zentrale
Abteilungen der Kantonspolizei und der Strafverfolgungsbehörden,
Ausbildungseinrichtungen der Polizei sowie das Polizeigefängnis und
ein weiteres Bezirksgefängnis des Bezirks Zürich zusammengeführt wer-
den sollen.
2 Auf den Zeitpunkt des Bezugs des Polizei- und Justizzentrums
Zürich werden das provisorische Polizeigefängnis aufgehoben und das
bisher genutzte Kasernenareal im Zürcher Stadtkreis 4 sowie dessen
Gebäude (Militärkaserne, Polizeikaserne, Zeughäuser) für eine andere
Nutzung vollständig freigegeben.5