Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
551.2 KVSMSOCMSMOCMS CH-ZH

Art. 3 : Kantonale Verordnung über Massnahmen zur Unterstützung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen (KVSMS)

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Art. 3

1 Die Gewährung von finanzieller Unterstützung nach dieser Finanzielle

Verordnung setzt eine vorgängige finanzielle Unterstützung durch den Unterstützung

Bund gemäss den Vorgaben der VSMS voraus.

2 Das Staatsbeitragsgesetz³ gilt sinngemäss.

a. Voraus-

setzung

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