551.2
KVSMSOCMSMOCMS
CH-ZH
Art. 1 : Kantonale Verordnung über Massnahmen zur Unterstützung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen (KVSMS)
Art. 1
Diese Verordnung regelt die Gewährung von Unterstützung Gegenstand
des Kantons und der Gemeinden zugunsten von Organisationen, die
Massnahmen im Kanton durchführen, um Minderheiten mit besonderen
Schutzbedürfnissen vor terroristischen oder gewalttätig-extremistischen
Aktivitäten zu schützen.