551.18
IKAPOL
CH-ZH
Art. 3 : Beschluss des Regierungsrates über den Beitritt zur Vereinbarung über die interkantonalen Polizeieinsätze (IKAPOL)
Art. 3
Ein IKAPOL-Einsatz im Sinne dieser Vereinbarung liegt
vor, wenn ein Kanton ein Ereignis oder einen Anlass polizeilich trotz
Unterstützung durch Nachbarkantone, durch Konkordatspartner oder
bilateral durch einzelne andere Polizeikorps nicht bewältigen kann
und deshalb auf zusätzliche Polizeikräfte angewiesen ist.
Grundsätze