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551.18 IKAPOL CH-ZH

Art. 3 : Beschluss des Regierungsrates über den Beitritt zur Vereinbarung über die interkantonalen Polizeieinsätze (IKAPOL)

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Art. 3

Ein IKAPOL-Einsatz im Sinne dieser Vereinbarung liegt

vor, wenn ein Kanton ein Ereignis oder einen Anlass polizeilich trotz

Unterstützung durch Nachbarkantone, durch Konkordatspartner oder

bilateral durch einzelne andere Polizeikorps nicht bewältigen kann

und deshalb auf zusätzliche Polizeikräfte angewiesen ist.

Grundsätze

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