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551.18 IKAPOL CH-ZH

Art. 2 : Beschluss des Regierungsrates über den Beitritt zur Vereinbarung über die interkantonalen Polizeieinsätze (IKAPOL)

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Art. 2

Diese Vereinbarung bezweckt gestraffte, rationelle Ver-

fahren, die Vermeidung von Doppelspurigkeiten und eine einheitliche,

angemessene und vom Solidaritätsgedanken geprägte Entschädigung

für IKAPOL-Einsätze sowie eine einfache, einheitliche Berichts-,

Budget- und Rechnungsstellungsstruktur.

Definition

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