551.18
IKAPOL
CH-ZH
Art. 2 : Beschluss des Regierungsrates über den Beitritt zur Vereinbarung über die interkantonalen Polizeieinsätze (IKAPOL)
Art. 2
Diese Vereinbarung bezweckt gestraffte, rationelle Ver-
fahren, die Vermeidung von Doppelspurigkeiten und eine einheitliche,
angemessene und vom Solidaritätsgedanken geprägte Entschädigung
für IKAPOL-Einsätze sowie eine einfache, einheitliche Berichts-,
Budget- und Rechnungsstellungsstruktur.
Definition