551.104
ViCLASKonkordatViCLAS
CH-ZH
Art. 2 : Beschluss des Regierungsrates über den Beitritt zum ViCLASKonkordat
Art. 2
Begriff
ViCLAS (Violent Crime Linkage Analysis System) ist ein auf
bestehenden Ermittlungsergebnissen basierendes Analysesystem für
Gewalt- und Sexualdelikte, das die Grundlage für neue Ermittlungs-
ansätze (Tat-Täter-Zusammenhänge beziehungsweise Tat-Tat-Zusam-
menhänge) bildet. Es dient dazu, deliktspezifische Informationen
sprachunabhängig auswertbar zu machen.