Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
551.1 POGLOP CH-ZH

Art. 2 : Polizeiorganisationsgesetz (POG)

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (40 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 2

Der Kanton verfügt über eine Kantonspolizei. Ihr Kommando Polizeibehörden

untersteht der zuständigen Direktion des Regierungsrates.

(Polizei)25

a. Kantons-

polizei

← Art. 1 Polizeiorganisationsgesetz (POG) Art. 2a →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →