Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung

Art. 28

Auf Ersuchen der zuständigen Stelle führt die Polizei eine Vorführung

Person dieser Stelle vor oder einer anderen Stelle zu.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

UE120133 · zh (§ 28 des Polizeigesetzes (PolG, LS 550.1))
Prosecutor's Discontinuation of Investigation Against Officer Upheld
Cited in the reasoning as the legal basis for police officers to detain individuals upon request from the competent authority.