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528.1 ABCVOPNBCONBCABCSchutzNBC CH-ZH

Art. 38 : Verordnung über den ABCSchutz (ABCV)

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Art. 38

1 Das AWEL führt einen Schadenkataster der C-Ereignisse

im Kanton Zürich.

10

Verordnung über den ABC-Schutz

528.1

2 Die Feuerwehren, die Gewässerschutzfachstellen der Städte

Zürich und Winterthur, die Wasserschutzpolizei der Stadt Zürich und

die kantonale Seepolizei melden dem AWEL die C-Ereignisse in

ihrem Einsatzgebiet. Das AWEL erlässt hierzu eine Weisung.

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