528.1
ABCVOPNBCONBCABCSchutzNBC
CH-ZH
Art. 38 : Verordnung über den ABCSchutz (ABCV)
Art. 38
1 Das AWEL führt einen Schadenkataster der C-Ereignisse
im Kanton Zürich.
10
Verordnung über den ABC-Schutz
528.1
2 Die Feuerwehren, die Gewässerschutzfachstellen der Städte
Zürich und Winterthur, die Wasserschutzpolizei der Stadt Zürich und
die kantonale Seepolizei melden dem AWEL die C-Ereignisse in
ihrem Einsatzgebiet. Das AWEL erlässt hierzu eine Weisung.