Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
522.1 KZVOCPC CH-ZH

Art. 4 : Kantonale Zivilschutzverordnung (KZV)

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Art. 4

Die kantonale Zivilschutzorganisation unterstützt die Gemein- Kantonale

den und hilft bei interkantonalen und grenzüberschreitenden Not- Zivilschutz-

organisation

lagen.

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