514.1
CH-ZH
Art. 7 : Gesetz über die Verlegung der Kaserne und des Waffenplatzes Zürich
Art. 7
Dieses Gesetz tritt, sofern die Stimmberechtigten es anneh-
men, am Tag nach der amtlichen Veröffentlichung des Kantonsrats-
beschlusses über die Erwahrung in Kraft.
1 OS 46, 33 und GS IV, 12.
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