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514.1 CH-ZH

Art. 7 : Gesetz über die Verlegung der Kaserne und des Waffenplatzes Zürich

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Art. 7

Dieses Gesetz tritt, sofern die Stimmberechtigten es anneh-

men, am Tag nach der amtlichen Veröffentlichung des Kantonsrats-

beschlusses über die Erwahrung in Kraft.

1 OS 46, 33 und GS IV, 12.

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