Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
514.1 CH-ZH

Art. 1 : Gesetz über die Verlegung der Kaserne und des Waffenplatzes Zürich

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Art. 1

Die Kaserne und der bestehende Waffenplatz werden aus der

Stadt Zürich in ein rund 300 Hektaren umfassendes Gebiet im unteren

Reppischtal, Gemeinden Birmensdorf und Urdorf, verlegt.

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