514.1
CH-ZH
Art. 1 : Gesetz über die Verlegung der Kaserne und des Waffenplatzes Zürich
Art. 1
Die Kaserne und der bestehende Waffenplatz werden aus der
Stadt Zürich in ein rund 300 Hektaren umfassendes Gebiet im unteren
Reppischtal, Gemeinden Birmensdorf und Urdorf, verlegt.