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511.11 CH-ZH

Vertrag zwischen dem Regierungsrat des Kantons Zürich und dem Stadtrat von Zürich über die Erfüllung von Verwaltungsaufgaben im militärischen Bereich

1 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Zürich
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Gesetzestext (1 Artikel)

Vertrag

zwischen dem Regierungsrat des Kantons Zürich

und dem Stadtrat von Zürich

über die Erfüllung von Verwaltungsaufgaben

im militärischen Bereich

(vom 17. November / 22. Dezember 2004)¹

1. Dieser Vertrag ersetzt den auf den 31. Dezember 2004 auslau-

fenden Vertrag zwischen dem Regierungsrat des Kantons Zürich und

dem Stadtrat von Zürich über die Erfüllung der Aufgaben des Kreis-

kommandanten des Militärkreises Zürich und des Sektionschefs der

Stadt Zürich vom 6. September / 27. September 2000.

2. Dieser Vertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen dem Kan-

ton Zürich und der Stadt Zürich bei der Erfüllung von Verwaltungs-

aufgaben im militärischen Bereich, welche die Dienstabteilung Schutz

& Rettung Zürich des Polizeidepartements der Stadt Zürich zu Guns-

ten der Direktion für Soziales und Sicherheit² des Kantons Zürich

(Amt für Militär und Zivilschutz) übernimmt, die Unterstellungsver-

hältnisse und die Entschädigungsfolgen.

3. Schutz & Rettung Zürich vollzieht die einschlägigen eidgenös-

sischen und kantonalen Vorschriften. Fachtechnisch ist Schutz & Ret-

tung Zürich mit Bezug auf diese Aufgaben dem Amt für Militär und

Zivilschutz unterstellt, administrativ dem Polizeidepartement der Stadt

Zürich.

4. Der Kanton entrichtet der Stadt für die Erfüllung dieser Auf-

gaben eine Pauschalentschädigung im Betrag von Fr. 550 000 für das

Jahr 2005 und von Fr. 490 000 für das Jahr 2006. Die Pauschalentschä-

digung deckt die Kosten und Aufwendungen der Stadt für die Aufga-

ben gemäss der Aufstellung im Anhang zu diesem Vertrag (inkl. Per-

sonal-, Raum- und Betriebskosten). Die Auszahlung erfolgt jeweils per

30. Juni des laufenden Jahres. Der Kanton kann, bei gleich bleibender

Entschädigung, den von der Stadt erbrachten Aufgabenbereich nach

einer Ankündigungsfrist von drei Monaten herabsetzen.

5. Die pauschale Abgeltung ab dem Jahr 2007 wird jeweils bis

zum 30. Juni des laufenden Jahres (erstmals bis 30. Juni 2006) neu fest-

gelegt.

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Erfüllung von Verwaltungsaufgaben im militärischen Bereich

6. Dieser Vertrag tritt am 1. Januar 2005 in Kraft. Er gilt für die

Mindestdauer von zwei Jahren und kann frühestens auf den 31. De-

zember 2006 gekündigt werden. Der Vertrag kann unter Einhaltung

einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten jeweils auf den 31. Dezem-

ber gekündigt werden. Ohne Kündigung wird der Vertrag stillschwei-

gend jeweils um ein Jahr verlängert.

7. Dieser Vertrag wird vierfach ausgefertigt und den Vertrags-

parteien in je zwei gegengezeichneten Exemplaren ausgehändigt.

1 OS 60, 78.

2 Heute: Sicherheitsdirektion (OS 61, 112).

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Erfüllung von Verwaltungsaufgaben im militärischen Bereich

Anhang

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Aufgaben gemäss Ziffer 4 des Vertrages zwischen dem Regierungs-

rat des Kantons Zürich und dem Stadtrat von Zürich über die Erfül-

lung von Verwaltungsaufgaben im militärischen Bereich

Meldewesen

An- und Abmeldungen

Adressänderungen, Berufsänderungen

Änderung AHV-Nummer

Bürgerrechtsaufnahmen/-entlassungen

Abwesenheit vom Wohnort (bis ein Jahr)

Auslandurlaub (Mitwirkung; Urlaub wird vom kantonalen Kreis-

kommando erteilt)

Grenzgänger

Einforderungen von Dienstbüchlein

Aufforderungen/Vorladungen

Einvernahmen

Nachforschungen

Todesfälle

Auskunftserteilung über alle militärischen Bereiche

Telefonisch und persönlich

Plakataushang

Führung der Sektionskontrolle auf EDV

Online-Bearbeitung mit PISA

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Erfüllung von Verwaltungsaufgaben im militärischen Bereich

Rekrutierung

Beschaffung der Daten von 16-, 17- und 18-jährigen Schweizer-

bürgern und Schweizerbürgerinnen

Nachforschungen bei Nichtantreten zum Orientierungstag bzw. zur

Rekrutierung

Entlassungen

Einfordern der Dienstbüchlein und der Schiessbüchlein

Militärische Dokumente

Hilfestellung und Vermittlung für die Ausfertigung von Dienst-

büchlein-Duplikaten, militärischen Leistungsausweisen und Schiess-

büchlein

Führerausweise und Erkennungsmarken

Mannschaftsausrüstungen

Überprüfung der Platzverhältnisse bei Gesuchen um Bewilligung

für die Hinterlegung der Ausrüstung im Zeughaus

Widerhandlung MStG

Vorladen der fehlbaren AdA

Einvernahmen und Berichterstattung

Gesuche um Verschiebung, Dispensation, Umteilungen und UC

Hilfestellung für das Verfassen der entsprechenden Gesuche

Weiterleitung an die zuständigen Stellen

Wehrpflichtersatz

Adressnachforschungen

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