Vertrag zwischen dem Regierungsrat des Kantons Zürich und dem Stadtrat von Zürich über die Erfüllung von Verwaltungsaufgaben im militärischen Bereich
Gesetzestext (1 Artikel)
Vertrag
zwischen dem Regierungsrat des Kantons Zürich
und dem Stadtrat von Zürich
über die Erfüllung von Verwaltungsaufgaben
im militärischen Bereich
(vom 17. November / 22. Dezember 2004)¹
1. Dieser Vertrag ersetzt den auf den 31. Dezember 2004 auslau-
fenden Vertrag zwischen dem Regierungsrat des Kantons Zürich und
dem Stadtrat von Zürich über die Erfüllung der Aufgaben des Kreis-
kommandanten des Militärkreises Zürich und des Sektionschefs der
Stadt Zürich vom 6. September / 27. September 2000.
2. Dieser Vertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen dem Kan-
ton Zürich und der Stadt Zürich bei der Erfüllung von Verwaltungs-
aufgaben im militärischen Bereich, welche die Dienstabteilung Schutz
& Rettung Zürich des Polizeidepartements der Stadt Zürich zu Guns-
ten der Direktion für Soziales und Sicherheit² des Kantons Zürich
(Amt für Militär und Zivilschutz) übernimmt, die Unterstellungsver-
hältnisse und die Entschädigungsfolgen.
3. Schutz & Rettung Zürich vollzieht die einschlägigen eidgenös-
sischen und kantonalen Vorschriften. Fachtechnisch ist Schutz & Ret-
tung Zürich mit Bezug auf diese Aufgaben dem Amt für Militär und
Zivilschutz unterstellt, administrativ dem Polizeidepartement der Stadt
Zürich.
4. Der Kanton entrichtet der Stadt für die Erfüllung dieser Auf-
gaben eine Pauschalentschädigung im Betrag von Fr. 550 000 für das
Jahr 2005 und von Fr. 490 000 für das Jahr 2006. Die Pauschalentschä-
digung deckt die Kosten und Aufwendungen der Stadt für die Aufga-
ben gemäss der Aufstellung im Anhang zu diesem Vertrag (inkl. Per-
sonal-, Raum- und Betriebskosten). Die Auszahlung erfolgt jeweils per
30. Juni des laufenden Jahres. Der Kanton kann, bei gleich bleibender
Entschädigung, den von der Stadt erbrachten Aufgabenbereich nach
einer Ankündigungsfrist von drei Monaten herabsetzen.
5. Die pauschale Abgeltung ab dem Jahr 2007 wird jeweils bis
zum 30. Juni des laufenden Jahres (erstmals bis 30. Juni 2006) neu fest-
gelegt.
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Erfüllung von Verwaltungsaufgaben im militärischen Bereich
6. Dieser Vertrag tritt am 1. Januar 2005 in Kraft. Er gilt für die
Mindestdauer von zwei Jahren und kann frühestens auf den 31. De-
zember 2006 gekündigt werden. Der Vertrag kann unter Einhaltung
einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten jeweils auf den 31. Dezem-
ber gekündigt werden. Ohne Kündigung wird der Vertrag stillschwei-
gend jeweils um ein Jahr verlängert.
7. Dieser Vertrag wird vierfach ausgefertigt und den Vertrags-
parteien in je zwei gegengezeichneten Exemplaren ausgehändigt.
1 OS 60, 78.
2 Heute: Sicherheitsdirektion (OS 61, 112).
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Erfüllung von Verwaltungsaufgaben im militärischen Bereich
Anhang
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Aufgaben gemäss Ziffer 4 des Vertrages zwischen dem Regierungs-
rat des Kantons Zürich und dem Stadtrat von Zürich über die Erfül-
lung von Verwaltungsaufgaben im militärischen Bereich
Meldewesen
An- und Abmeldungen
Adressänderungen, Berufsänderungen
Änderung AHV-Nummer
Bürgerrechtsaufnahmen/-entlassungen
Abwesenheit vom Wohnort (bis ein Jahr)
Auslandurlaub (Mitwirkung; Urlaub wird vom kantonalen Kreis-
kommando erteilt)
Grenzgänger
Einforderungen von Dienstbüchlein
Aufforderungen/Vorladungen
Einvernahmen
Nachforschungen
Todesfälle
Auskunftserteilung über alle militärischen Bereiche
Telefonisch und persönlich
Plakataushang
Führung der Sektionskontrolle auf EDV
Online-Bearbeitung mit PISA
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Erfüllung von Verwaltungsaufgaben im militärischen Bereich
Rekrutierung
Beschaffung der Daten von 16-, 17- und 18-jährigen Schweizer-
bürgern und Schweizerbürgerinnen
Nachforschungen bei Nichtantreten zum Orientierungstag bzw. zur
Rekrutierung
Entlassungen
Einfordern der Dienstbüchlein und der Schiessbüchlein
Militärische Dokumente
Hilfestellung und Vermittlung für die Ausfertigung von Dienst-
büchlein-Duplikaten, militärischen Leistungsausweisen und Schiess-
büchlein
Führerausweise und Erkennungsmarken
Mannschaftsausrüstungen
Überprüfung der Platzverhältnisse bei Gesuchen um Bewilligung
für die Hinterlegung der Ausrüstung im Zeughaus
Widerhandlung MStG
Vorladen der fehlbaren AdA
Einvernahmen und Berichterstattung
Gesuche um Verschiebung, Dispensation, Umteilungen und UC
Hilfestellung für das Verfassen der entsprechenden Gesuche
Weiterleitung an die zuständigen Stellen
Wehrpflichtersatz
Adressnachforschungen
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