Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
440.6 CH-ZH

Art. 13 : Gesetz über den Beitritt zur interkantonalen Kulturlastenvereinbarung

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (17 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 13

Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlos-

sen.

← Art. 12 Gesetz über den Beitritt zur interkantonalen Kulturlastenvereinbarung Art. 14 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →