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440.1 KFGLPC CH-ZH

Art. 4a : Kulturförderungsgesetz (KFG)

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Art. 4a

5 Werden Anordnungen kantonaler oder kommunaler Or-

gane im Bereich der Kulturförderung mit Rekurs angefochten, ist die

Rüge der Unangemessenheit unzulässig.

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