440.1
KFGLPC
CH-ZH
Art. 4a : Kulturförderungsgesetz (KFG)
Art. 4a
5 Werden Anordnungen kantonaler oder kommunaler Or-
gane im Bereich der Kulturförderung mit Rekurs angefochten, ist die
Rüge der Unangemessenheit unzulässig.