Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
440.1 KFGLPC CH-ZH

Art. 4 : Kulturförderungsgesetz (KFG)

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Art. 4

6 Der Kanton kann kulturelle Werke und künstlerisch Begabte

im Rahmen des Budgets unterstützen und hervorragende kulturelle

Leistungen auszeichnen.

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