Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
440.1 KFGLPC CH-ZH

Art. 2 : Kulturförderungsgesetz (KFG)

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Art. 2

7 Der Kanton kann an öffentliche und private Institutionen

des kulturellen Lebens Subventionen bis zur Hälfte der anrechenbaren

Defizite gewähren.

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