Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
432.21 CH-ZH

Art. 8 : Vertrag zwischen dem Kanton Zürich und der Stadt Zürich betreffend die Errichtung einer Zentralbibliothek als öffentliche Stiftung (Stiftungsvertrag)

: Stiftungsvertrag
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (14 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 8 : Stiftungsvertrag

Die vertragschliessenden Parteien sorgen dafür, dass die

Zentralbibliothek für die in Zürich jeweilen bestehenden, dem Kanton

oder der Stadt Zürich gehörenden Amts-, Instituts- und öffentlichen

Bibliotheken Zentralstelle werde. Diese Bibliotheken haben ihre Ein-

gänge und Bestände, soweit dieselben entbehrt werden können, der

Zentralbibliothek zu überlassen; in ihren Aufsichtsbehörden soll der

Zentralbibliothek eine Vertretung eingeräumt werden.

← Art. 7 : Stiftungsvertrag Vertrag zwischen dem Kanton Zürich und der Stadt Zürich betreffend die Errichtung einer Zentralbibliothek als öffentliche Stiftung (Stiftungsvertrag) Art. 9 : Stiftungsvertrag →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →