Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
432.21 CH-ZH

Art. 4 : Vertrag zwischen dem Kanton Zürich und der Stadt Zürich betreffend die Errichtung einer Zentralbibliothek als öffentliche Stiftung (Stiftungsvertrag)

: Stiftungsvertrag
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (14 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 4 : Stiftungsvertrag

5

1 Die zukünftigen Bedürfnisse der Stiftung werden, soweit

deren eigene Mittel nicht ausreichen, durch Beiträge von Kanton und

Stadt Zürich gedeckt.

2 Die Betriebsbeiträge werden jährlich festgesetzt und vom Kanton

zu vier Fünfteln und der Stadt Zürich zu einem Fünftel getragen.

3 Bei Investitionsbeiträgen kommt in der Regel derselbe Verteil-

schlüssel zur Anwendung. Vorbehalten bleiben bauliche Investitionen,

bei denen entsprechend der besonderen Interessenlage ein anderes

Lastenverhältnis vereinbart wird.

← Art. 3 : Stiftungsvertrag Vertrag zwischen dem Kanton Zürich und der Stadt Zürich betreffend die Errichtung einer Zentralbibliothek als öffentliche Stiftung (Stiftungsvertrag) Art. 5 : Stiftungsvertrag →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →