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Art. 2 : Vertrag zwischen dem Kanton Zürich und der Stadt Zürich betreffend die Errichtung einer Zentralbibliothek als öffentliche Stiftung (Stiftungsvertrag)

: Stiftungsvertrag
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Art. 2 : Stiftungsvertrag

1 Die vertragschliessenden Parteien sorgen teils durch Aus-

stattung der Stiftung mit einem Stiftungsgut und Zuwendungen an das-

selbe, teils durch Zuschüsse an den Betrieb sowohl für die erstmaligen

wie für die zukünftigen Bedürfnisse der Stiftung, und zwar für

a. Schaffung und Vermehrung der Sammlungen,

b. Unterkunft der Sammlungen,

c. Verwaltung der Stiftung.

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