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CH-ZH
Art. 12 : Vertrag zwischen dem Kanton Zürich und der Stadt Zürich betreffend die Errichtung einer Zentralbibliothek als öffentliche Stiftung (Stiftungsvertrag)
: Stiftungsvertrag
Art. 12 : Stiftungsvertrag
Streitigkeiten zwischen den vertragschliessenden Parteien
sollen einem Schiedsgericht vorgelegt werden, zu dem jeder Teil zwei
Mitglieder ernennt; das Bundesgericht wird um Bezeichnung des
Obmannes ersucht.
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Vertrag betreffend Errichtung einer Zentralbibliothek
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