Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
416.3 CH-ZH

Art. 3 : Gesetz über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen (Stipendienkonkordat)

: Stipendienkonkordat
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (26 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 3 : Stipendienkonkordat

Ausbildungsbeiträge werden ausgerichtet, wenn die finan-

zielle Leistungsfähigkeit der betroffenen Person, ihrer Eltern und ande-

rer gesetzlich Verpflichteter oder die entsprechenden Leistungen ande-

rer Dritter nicht ausreichen.

← Art. 2 : Stipendienkonkordat Gesetz über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen (Stipendienkonkordat) Art. 4 : Stipendienkonkordat →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →