416.3
CH-ZH
Art. 3 : Gesetz über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen (Stipendienkonkordat)
: Stipendienkonkordat
Art. 3 : Stipendienkonkordat
Ausbildungsbeiträge werden ausgerichtet, wenn die finan-
zielle Leistungsfähigkeit der betroffenen Person, ihrer Eltern und ande-
rer gesetzlich Verpflichteter oder die entsprechenden Leistungen ande-
rer Dritter nicht ausreichen.