416.3
CH-ZH
Art. 23 : Gesetz über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen (Stipendienkonkordat)
: Stipendienkonkordat
Art. 23 : Stipendienkonkordat
Der Beitritt zu dieser Vereinbarung wird dem Vorstand
der EDK gegenüber erklärt.