416.3
CH-ZH
Art. 2 : Gesetz über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen (Stipendienkonkordat)
: Stipendienkonkordat
Art. 2 : Stipendienkonkordat
Mit der Gewährung von Ausbildungsbeiträgen soll das Bil-
von Ausbildungs- dungspotenzial auf gesamtschweizerischer Ebene besser genutzt wer-
beiträgen
Subsidiarität der
Leistung
Zusammen-
arbeit
den. Insbesondere sollen
a. die Chancengleichheit gefördert,
b. der Zugang zur Bildung erleichtert,
c. die Existenzsicherung während der Ausbildung unterstützt,
d. die freie Wahl der Ausbildung und der Ausbildungsstätte gewähr-
leistet und
e. die Mobilität gefördert werden.