Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
416.3 CH-ZH

Art. 2 : Gesetz über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen (Stipendienkonkordat)

: Stipendienkonkordat
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (26 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 2 : Stipendienkonkordat

Mit der Gewährung von Ausbildungsbeiträgen soll das Bil-

von Ausbildungs- dungspotenzial auf gesamtschweizerischer Ebene besser genutzt wer-

beiträgen

Subsidiarität der

Leistung

Zusammen-

arbeit

den. Insbesondere sollen

a. die Chancengleichheit gefördert,

b. der Zugang zur Bildung erleichtert,

c. die Existenzsicherung während der Ausbildung unterstützt,

d. die freie Wahl der Ausbildung und der Ausbildungsstätte gewähr-

leistet und

e. die Mobilität gefördert werden.

← Art. 1 : Stipendienkonkordat Gesetz über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen (Stipendienkonkordat) Art. 3 : Stipendienkonkordat →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →