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416.3 CH-ZH

Art. 17 : Gesetz über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen (Stipendienkonkordat)

: Stipendienkonkordat
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Art. 17 : Stipendienkonkordat

Ausbildungsbeiträge stellen einen Beitrag an den finan-

ziellen Bedarf der Person in Ausbildung dar.

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Stipendienkonkordat

416.3

Bedarfs

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