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416.1 VABOCF CH-ZH

Art. 41 : Verordnung über die Ausbildungsbeiträge (VAB)

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Art. 41

1 Die Mindesthöhe einer Ratenzahlung gemäss § 19 b BiG

beträgt Fr. 300.

2 Gerät die Schuldnerin oder der Schuldner mit der Zahlung einer

Rate in Verzug, wird die gesamte Schuld zur Rückzahlung fällig.

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