416.1
VABOCF
CH-ZH
Art. 41 : Verordnung über die Ausbildungsbeiträge (VAB)
Art. 41
1 Die Mindesthöhe einer Ratenzahlung gemäss § 19 b BiG
beträgt Fr. 300.
2 Gerät die Schuldnerin oder der Schuldner mit der Zahlung einer
Rate in Verzug, wird die gesamte Schuld zur Rückzahlung fällig.