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Art. 4 : Verordnung über die Weiterbildungsstudiengänge CAS in Organizational Health Development sowie CAS, DAS und MAS in Work + Health an der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich und der Faculté de biologie et de médecine der Universität Lausanne

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Art. 4

1 Die Studiengänge sind berufsbegleitende universitäre Wei-

terbildungen mit dem Ziel, fundierte theoretische und praktische Kennt-

nisse und Fähigkeiten in verschiedenen Bereichen der Arbeitshygiene,

der Arbeitsmedizin und im betrieblichen Gesundheitsmanagement zu

vermitteln.

2 Die Studiengänge verbinden akademische Lehre und Forschung

mit der Praxis und fördern gleichzeitig fachliche, methodische sowie

soziale Kompetenzen.

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