415.644
CH-ZH
Art. 4 : Verordnung über die Weiterbildungsstudiengänge CAS in Organizational Health Development sowie CAS, DAS und MAS in Work + Health an der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich und der Faculté de biologie et de médecine der Universität Lausanne
Art. 4
1 Die Studiengänge sind berufsbegleitende universitäre Wei-
terbildungen mit dem Ziel, fundierte theoretische und praktische Kennt-
nisse und Fähigkeiten in verschiedenen Bereichen der Arbeitshygiene,
der Arbeitsmedizin und im betrieblichen Gesundheitsmanagement zu
vermitteln.
2 Die Studiengänge verbinden akademische Lehre und Forschung
mit der Praxis und fördern gleichzeitig fachliche, methodische sowie
soziale Kompetenzen.