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Art. 4 : Verordnung über die Weiterbildungsstudiengänge CAS, DAS und Master in Public Health an den Medizinischen Fakultäten der Universitäten Basel, Bern und Zürich

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Art. 4

Die CAS Weiterbildungsstudiengänge richten sich an Perso-

nen, die sich für ihre aktuelle oder künftige Tätigkeit Basiskenntnisse

in den Bereichen Epidemiologie und Biostatistik, Gesundheitsförde-

rung und Prävention sowie in Gesundheitssystemen erarbeiten wollen

und diese Basiskenntnisse in einem der jeweiligen Fachgebiete vertie-

fen möchten.

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