415.635
CH-ZH
Art. 4 : Verordnung über die Weiterbildungsstudiengänge CAS, DAS und Master in Public Health an den Medizinischen Fakultäten der Universitäten Basel, Bern und Zürich
Art. 4
Die CAS Weiterbildungsstudiengänge richten sich an Perso-
nen, die sich für ihre aktuelle oder künftige Tätigkeit Basiskenntnisse
in den Bereichen Epidemiologie und Biostatistik, Gesundheitsförde-
rung und Prävention sowie in Gesundheitssystemen erarbeiten wollen
und diese Basiskenntnisse in einem der jeweiligen Fachgebiete vertie-
fen möchten.