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415.635 CH-ZH

Art. 2 : Verordnung über die Weiterbildungsstudiengänge CAS, DAS und Master in Public Health an den Medizinischen Fakultäten der Universitäten Basel, Bern und Zürich

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Art. 2

¹ Die Medizinischen Fakultäten der Universitäten Basel, Bern Verliehene

und Zürich verleihen gemeinsam folgende Abschlüsse und Titel als Aus- Abschlüsse

weise über erfolgreich abgeschlossene Weiterbildungsstudiengänge

a. Certificate of Advanced Studies der Universitäten Basel, Bern und

Zürich in Epidemiologie und Biostatistik (CAS in Epidemiologie

und Biostatistik),

b. Certificate of Advanced Studies der Universitäten Basel, Bern und

Zürich in Gesundheitsförderung und Prävention (CAS in Gesund-

heitsförderung und Prävention),

c. Certificate of Advanced Studies der Universitäten Basel, Bern und

Zürich in Gesundheitssysteme (CAS in Gesundheitssysteme),

d. Diploma of Advanced Studies der Universitäten Basel, Bern und

Zürich in Public Health (DAS in Public Health),

e. Master of Public Health der Universitäten Basel, Bern und Zürich

(MPH).

2 Konkretisierende Bestimmungen dazu sind in der Studienordnung

sowie in Merkblättern und Richtlinien enthalten.

und Titel

1.7.17 -97

1

415.635

CAS, DAS und Master in Public Health

II. Zielsetzung der Studiengänge

Allgemein

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