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Art. 4 : Verordnung über die Weiterbildungsstudiengänge CAS, DAS und Executive Master in Arts Administration an der Philosophischen und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich

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Art. 4

1 Die Studiengänge sind berufsbegleitende universitäre Wei- Zielsetzung

terbildungen mit dem Ziel, Kompetenzen für die Leitung von Institu-

tionen der Performing Arts zu vermitteln (Opernhäuser, Tanztheater,

Schauspielhäuser, Theater der Freien Szene, Privattheater, Konzert-

säle und Orchester usw.).

1.1.18-99

1

415.621 CAS, DAS und Executive Master in Arts Administration

2 Die Studiengänge verbinden akademische Lehre und Forschung mit

der unternehmerischen und künstlerischen Praxis und fördern gleichzei-

tig fachliche, methodische und soziale Kompetenzen.

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