415.621
CH-ZH
Art. 3 : Verordnung über die Weiterbildungsstudiengänge CAS, DAS und Executive Master in Arts Administration an der Philosophischen und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich
Art. 3
1 Die Philosophische und die Wirtschaftswissenschaftliche Verliehene
Fakultät der Universität Zürich verleihen gemeinsam folgende Ab- Abschlüsse
schlüsse bzw. Titel als Ausweise über erfolgreich abgeschlossene Stu-
diengänge
a. Certificate of Advanced Studies UZH in Arts Administration
(CAS UZH),
b. Diploma of Advanced Studies UZH in Arts Administration (DAS
UZH),
c. Executive Master UZH in Arts Administration (EMAA UZH).
2 Die Erzielung mehrerer Abschlüsse bzw. Titel, welche auf densel-
ben ECTS Credits beruhen, ist nicht möglich. Beim Erwerb eines DAS
oder EMAA wird das zuvor ausgestellte Zertifikat oder Diplom ersetzt.
Allfällige bereits ausgestellte Abschlussdokumente werden eingezogen.
und Titel