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Art. 3 : Verordnung über die Weiterbildungsstudiengänge CAS, DAS und Executive Master in Arts Administration an der Philosophischen und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich

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Art. 3

1 Die Philosophische und die Wirtschaftswissenschaftliche Verliehene

Fakultät der Universität Zürich verleihen gemeinsam folgende Ab- Abschlüsse

schlüsse bzw. Titel als Ausweise über erfolgreich abgeschlossene Stu-

diengänge

a. Certificate of Advanced Studies UZH in Arts Administration

(CAS UZH),

b. Diploma of Advanced Studies UZH in Arts Administration (DAS

UZH),

c. Executive Master UZH in Arts Administration (EMAA UZH).

2 Die Erzielung mehrerer Abschlüsse bzw. Titel, welche auf densel-

ben ECTS Credits beruhen, ist nicht möglich. Beim Erwerb eines DAS

oder EMAA wird das zuvor ausgestellte Zertifikat oder Diplom ersetzt.

Allfällige bereits ausgestellte Abschlussdokumente werden eingezogen.

und Titel

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